Haftung bei Verlust von Forschungsdaten?

Neben der Sicherung der Forschungsdaten im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis kann es auch zu Schadensersatzforderungen bei Verlust von Forschungsdaten kommen.

Eine rechtliche Einordnung wurde gerade auf Forschung & Lehre veröffentlicht.

TL;DR

  • Eine Haftung tritt sowohl bei einem erfolgreichen Cyberangriff als auch einem Datenverlust ein, wenn die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden.
  • Schadensersatz kann sowohl von Unternehmen als auch anderen Forschergruppen geltend gemacht werden.
  • Schätzen Sie den Schutzbedarf für Ihre Daten ein (Aufwand zur Wiederbeschaffung, Personenbezug, Geschäftsgeheimnisse, …).
  • Setzen Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen um. Wir unterstützen Sie dabei: agfd-anfrage@fau.de